Der Medizinische Fakultätentag (MFT) ist die Konferenz der
Medizinischen Ausbildungs- und Forschungsstätten in den der Hochschulrektorenkonferenz angehörenden Universitäten.
Auf der Grundlage der am 13.06.1998 beschlossenen Satzung hat heute der MFT als Rechtsstatus die Form eines gemeinnützigen, nicht eingetragenen Vereins (BGB).
Mitglieder sind die 36 Medizinischen Ausbildungsstätten und 2 Gastfakultäten. Weitere Mitglieder können durch Beschluß der Vollversammlung unter Beachtung der Satzungsvorschriften aufgenommen werden.
Ziele:
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Forschung und Lehre in der Medizin autonom und unabhängig zu gestalten.
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Die Krankenversorgung in den Universitätskliniken auf modernstem Erkenntnisstand verantwortlich zu praktizieren. |
Aufgaben:
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Vertretung von Fachinteressen der Medizinischen Fakultäten in der Öffentlichkeit und damit Ansprechpartner für Politik und Administration
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Förderung von Rahmenbedingungen, durch die sichergestellt wird, daß die medizinischen / zahnmedizinischen Ausbildungsstätten ihren Aufgaben in Forschung und Lehre nachgehen können.
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Förderung der Weiterbildung und Fortbildung auf medizinischen Gebieten, soweit diese die Mitglieder gemeinsam betrifft, unbeschadet der Aufgaben der Fachgesellschaften und der Berufsvertretung der Ärzte.
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Beratung und Wahrnehmung der gemeinsamen Anliegen seiner Mitglieder auf den Gebieten der medizinischen / zahnmedizinischen Lehre sowie medizinischen Forschung
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Förderung des Informations- und Erfahrungsaustausches unter seinen Mitgliedern
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Mitwirkung an der medizinischen / zahnmedizinischen Versorgung der Bevölkerung durch Beratung von Behörden, Organisationen, Verbänden und Vertretungen
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