Die noch aus dem Jahr 1955 stammende zahnärztliche Approbationsordnung muss dringend modernisiert werden.
Dies ist die Einschätzung des Medizinischen Fakultätentags (MFT), der Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn,- Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK), der Bun-deszahnärztekammer und der Studierenden. Auch der Wissenschaftsrat hat wesentliche Defi-zite an der universitären Zahnmedizin festgestellt. Seit Anfang 2006 existiert daher ein abge-stimmter Entwurf einer neuen zahnärztlichen Approbationsordnung. Die Länder müssen nur noch zustimmen, damit das Bundesministerium für Gesundheit die Novellierungen auf den Weg bringen kann.
Dies ist die Einschätzung des Medizinischen Fakultätentags (MFT), der Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn,- Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK), der Bun-deszahnärztekammer und der Studierenden. Auch der Wissenschaftsrat hat wesentliche Defi-zite an der universitären Zahnmedizin festgestellt. Seit Anfang 2006 existiert daher ein abge-stimmter Entwurf einer neuen zahnärztlichen Approbationsordnung. Die Länder müssen nur noch zustimmen, damit das Bundesministerium für Gesundheit die Novellierungen auf den Weg bringen kann.
Die Verbesserung der Lehre kann kostenneutral durch eine leichte Absenkung der Studierendenzah-len ermöglicht werden. Da fast alle Standorte durch gerichtliche Entscheidungen mehr Studierende ausbilden, als die Kapazitätsverordnungen der Länder vorgeben, würde durch die formale Absen-kung der existierenden Zulassungszahlen kein Mangel an Absolventen eintreten. „Eine Erniedrigung um zehn Prozent würde nicht mal den ursprünglichen Zustand der Ausbildungskapazitäten vor den Verwaltungsgerichtsurteilen herstellen“, so der MFT-Präsident pragmatisch. „Die von machen Politi-kern angestrebte weitere Verschiebung der Einführung der neuen Approbationsordnung ist bei den derzeitigen Problemen der Patientenversorgung, aber auch für die Studierenden sowie Lehrenden, nicht mehr akzeptabel“, sagt Bitter-Suermann. Teilweise werden die Vorgaben des Verordnungsge-bers nicht mehr eingehalten und es gibt zahlreiche Streitfälle, die nur deshalb aufgehalten werden können, weil auf die in Kürze anstehenden neue Approbationsordnung verwiesen wird. „Die neue Approbationsordnung muss nun endlich auf den Weg gebracht werden, um klare Verhältnisse für Lehrenden und Studierenden zu schaffen und die Zahnmedizin in Deutschland insgesamt zukunfts-fähig zu machen“, fordert der MFT-Präsident.
Ansprechpartnerin:
Verena Wirwohl
– Ass. iur. –
MFT – Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland
Alt-Moabit 96, 10559 Berlin
Tel.: 030/6449 8559 -15, Fax: -11,
E-Mail: wirwohl@mft-online.de