Pressemitteilungen


14. Mai 2009 PDF Dokument Übersicht
Medizinischer Fakultätentag sieht Föderalismusreform II mit großer Sorge

In Anhörungen des Deutschen Bundestages zur Föderalismusreform II machen Sachverständige deutlich,

dass die notwendige Bundesförderung des Hochschulbaus eine verfassungs-rechtliche Absicherung erfordert. Anders kann Deutschland das Ziel des Bildungsgipfels zur Steigerung der Ausgaben für Bildung und Forschung nicht erreichen. Der Medizinische Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland (MFT) fordert daher die politischen Verantwortungsträger auf, den Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes entsprechend anzupassen.

Nach der Abschaffung der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau bei der Föderalismusreform I steht nun jedem Euro vom Bund nicht mehr zwangsläufig ein Euro der Länder für allgemeine Hochschulin-vestitionen gegenüber. Eine hälftige Gegenfinanzierung ist nur noch bei Großgeräten und For-schungsbauten Pflicht. Da der monetäre Anreiz für die Länderfinanzminister zur Investition in die Hochschulen und Universitätskliniken fehlt, haben sie auch weniger Interesse, die Pläne der Wissen-schaftsressorts zu unterstützen, beobachtet der Medizinische Fakultätentag. „Bereits mittelfristig ist dies verhängnisvoll für die Hochschulmedizin“, so Professor von Jagow, der langjährige MFT-Präsident. „Eine überzogene Trennung von Forschung (Bund) und Lehre (Länder) steht auch im Wi-derspruch zur Ärztlichen Approbationsordnung, die genau die Einheit von Forschung und Lehre bei der patientenbezogenen Ausbildung bundesweit einfordert“, erläutert von Jagow.

Es muss wieder eine Mischfinanzierung für Investitionen in Hochschulen einschließlich der Hoch-schulkliniken ermöglicht werden. Anders kann das Ziel des Bildungsgipfels, bis 2015 zehn Prozent des Bruttoinlandsproduktes in Bildung und Forschung zu investieren, nicht erreicht werden. Auch die Sachverständigen in den Anhörungen des Deutschen Bundestages forderten daher, endlich klare Rechtsgrundlagen zu schaffen. Die Möglichkeiten des Bundes dürfen nicht nur auf Hilfen bei „außer-gewöhnlichen Notsituationen“ zur Wirtschaftsförderung beschränkt werden, wie es der neue Art. 104b des Grundgesetzes vorsehen soll. „Dass die Fördermöglichkeiten des Staates lediglich an der Grenze der Legalität angesiedelt werden sollen, wie es die Sachverständigen ausgedrückt haben, wird zu Willkür und kontraproduktiven Streitfällen führen“, äußert der MFT-Präsident mit großer Sor-ge.

Gerade die finanzschwachen Länder beginnen bei den Hochschulen und Hochschulkliniken zu spa-ren. „Die Länder brauchen daher Anreize des Bundes“, führt der MFT-Präsident aus. „Es liegt doch auf der Hand, dass die wegbrechenden Steuereinnahmen als Folge der Konjunkturkrise immer schlechter durch wissenschaftlich-technologische Leistungen kompensiert werden können. Wenn der Bund Anreize nur setzen darf - wo er selbst eine Gesetzgebungskompetenz hat - sehe ich für Deutschland keinen Ausweg aus dem verhängnisvollen Dilemma.“

Kontaktadresse:
Dr. Volker Hildebrandt – Generalsekretär –
MFT - Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland
Alt-Moabit 96, 10559 Berlin
Tel.: 030/6449 8559 – 0, Fax: -11,
E-Mail: berlin@mft-online.de