Die Deutsche Hochschulmedizin begrüßt die beabsichtigte Rücknahme des Universitätsmedizin-gesetzes (UMG) in Baden-Württemberg ausdrücklich.
Wissenschaftsministerin Theresia Bauer hatte angekündigt, dass im Herbst 2011 ein Gesetz verabschiedet wird, das den früheren gesetzlichen Zustand und damit die größere Unabhängigkeit der Uniklinika wieder herstellen wird.
Der Dachverband Deutsche Hochschulmedizin e.V., dem der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) und der Medizinische Fakultätentag (MFT) angehören, erkennt damit die konsequente Haltung der neuen Regierungskoalition an, die vor der Landtagswahl im März eine Rücknahme des Gesetzes in Aussicht gestellt hatte. Gemeinsam mit zahlreichen Verbänden sowie Experten der Universitätsmedizin hatte die Deutsche Hochschulmedizin die frühere Landesregierung eindringlich vor einer Verabschiedung des Gesetzes gewarnt.
Das UMG betrifft die Uniklinika Heidelberg, Freiburg, Tübingen und Ulm. Es hat eine Rückführung der Uniklinika in die Universitäten und eine stärkere Einflussnahme durch die Politik zum Ziel. So soll die fachliche Kompetenz der Aufsichtsräte eingeschränkt und durch Einführung zusätzlicher Gremien von Universität und Land stark geschwächt werden. Nicht nur die Uniklinika, auch die Medizinischen Fakultäten hätten ein Stück ihrer Eigenständigkeit verloren, die ihnen das Universitätsmedizingesetz aus dem Jahr 1997 ermöglicht hatte. „Durch eine enorme Bürokratisierung und die kurze Anbindung an Universitäten und Politik wäre den Uniklinika in Baden-Württemberg enormer Schaden ent-standen“, erklärt Rüdiger Strehl, Generalsekretär des VUD.
„Das Universitätsmedizingesetz hat ein falsches Zeichen für die gesamte Hochschulmedizin in Deutschland gesetzt“, sagt Professor Dr. Dieter Bitter-Suermann, Präsident des MFT. „Wir bauen darauf, dass die neue Landesregierung in Stuttgart die besondere Leistungsfähigkeit ihrer Hoch-schulmedizin erkannt hat und gemeinsam mit ihr tragfähige Konzepte für die Zukunft erarbeiten wird.“ Für ein künftiges Universitätsmedizingesetz befürwortet die Deutsche Hochschulmedizin Regelungen, die eine enge Zusammenarbeit von Uniklinika und Medizinischen Fakultäten bei Krankenversorgung, Forschung und Lehre ermöglichen, allerdings verbunden mit schlanken Gremien und kurzen Entscheidungswegen. Dabei sind die hochschulmedizinischen Einrichtungen Partner der Universitäten und pflegen die zahlreichen interdisziplinären Verbindungen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Möglichkeit zur Ausgestaltung der Managementpositionen, die den hohen professionellen Anforderungen im Gesundheitswesen und in der internationalen Forschung genügen müssen.
Verena Wirwohl – Ass. iur. –
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