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Berlin, den 29. Mai 2013 PDF Dokument Übersicht
Ambulante Ausbildung im Medizinstudium gestärkt

Mit der Novellierung der ärztlichen Approbationsordnung aus dem Jahr 2012 wurde die ambulante ärztliche Ausbildung deutlich gestärkt. So wurden die Pflichtzeiten für Studierende in ambulanten Einrichtungen während ihrer Famulaturen und Blockpraktika verdoppelt. Ferner sollen im Praktischen Jahr allen interessierten Studierenden Plätze in der Allgemeinmedizin angeboten werden.

Zum Erstaunen der Universitäten fordert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nun in ihrer Presseerklärung vom 27. Mai 2013, dass in Zukunft Famulaturen ambulante Präsenzzeiten umfassen müssen. „Dies ist jedoch schon längst der Fall“, erklärt Prof. Heyo Kroemer, Präsident des Medizinischen Fakultätentages. „Wer mit der Ausbildungspraxis wenig vertraut ist, kann die komplizierte Struktur der Änderungsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums in der Tat kaum verstehen. Wir haben daher ein Buch herausgegeben, in dem die Veränderungen erklärt werden.“ Das Buch trägt den Titel „Approbationsordnung für Ärzte“ und kann ab sofort frei über die MFT-Geschäftsstelle bezogen werden.

KBV korrigiert Falschmeldung zum hausärztlichen Nachwuchs

Erfreulich ist die Korrektur der eigenen Falschmeldungen, die KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann in ihrem Bericht an die Vertreterversammlung machte. Im März 2013 vertrat sie noch die Ansicht, dass nur zehn Prozent der Studierenden zum Ende des Medizinstudiums bereit seien, in die hausärztliche Versorgung zu gehen. Nun spricht sie von über 30 Prozent. „Damit kommt die KBV dem tatsächlichen Wert von 35 Prozent schon deutlich näher“, kommentiert Heyo Kroemer die aktuelle Verlautbarung. „Dies sehe ich als einen positiven Schritt in Richtung eines Dialogs, der sich künftig an Fakten orientiert.“

Der MFT unterstützt als gemeinnütziger Verein die Fakultäten bei ihren gemeinsamen Betrebungen zur Weiterentwicklung der medizinischen Forschung und Lehre und der damit verbundenen Krankenversorgung.

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