Der MFT Medizinischen Fakultätentag begrüßt außerordentlich die am 30. Oktober 2014 von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz beschlossene Erhöhung der Programmpauschale von 20 auf 22 Prozent.
Die Länder kommen damit ihrer Verpflichtung nach, einen Teil der ihnen vom Bund übertragenen BAföG-Gelder den Hochschulen zugutekommen zu lassen. „Durch den flexiblen Einsatz dieser Mittel der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) können sich die Medizinischen Fakultäten im internationalen Wettbewerb besser strategisch aufstellen“, erklärt Professor Heyo Kroemer, Präsident des MFT Medizinischen Fakultätentages.
Wenn die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten und die Bundeskanzlerin das Paket am 11. Dezember endgültig verabschieden, werden die Mittel für die Programmpauschalen der ab 2016 neu bewilligten Projekte in Höhe von 22 Prozent künftig gemeinsam von Bund und Ländern getragen (Bund 20 Prozent, Länder 2 Prozent). Die Mittel für die Programmpauschalen der bis zum 31. Dezember 2015 bewilligten Projekte werden in Höhe von 20 Prozent weiterhin vom Bund finanziert.
Laut einer Studie, die im Auftrag des Bundesforschungsministeriums erstellt wurde, können aber mit den Pauschalen immer noch nicht die indirekten Kosten der wissenschaftlichen Vorhaben, wie z.B. die Vorlauf- und Nachlaufkosten, gedeckt werden. Bei Drittmittelprojekten in Deutschland betragen die zusätzlichen Kosten im Durchschnitt fast 41 Prozent.
In Dänemark beträgt die vergleichbare Pauschale 44 Prozent, und in englischsprachigen Ländern werden deutlich mehr Mittel für die indirekten Projektausgaben bewilligt. In den USA liegen sie im Durchschnitt bei 50 Prozent der direkten Projektkosten.
Die Studie „Wissenschaftliche Untersuchung und Analyse der Auswirkungen der Einführung von Projektpauschalen in die BMBF-Forschungsförderung auf die Hochschulen in Deutschland“ ist online abrufbar:
http://www.bmbf.de/pubRD/BMBF-Projektpauschlen-_Bericht.pdf
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