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Geplante Änderung der Ärztlichen Ausbildungsordnung
Geplante Änderung der Ärztlichen AusbildungsordnungDer Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) und der Medizinische Fakultätentag haben den Referentenentwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte (AO) einer eingehenden Prüfung unterzogen. Ihr gemeinsamer Dachverband "Deutsche Hochschulmedizin e. V.", der die Interessen der 36 Medizinischen Fakultäten und 32 Universitätsklinika vertritt, hat dazu eine umfassende Stellungnahme erarbeitet. Eine Kurzfassung dieser Stellungnahme, die sich auf die strukturellen Veränderungen im Praktischen Jahr (PJ) beschränkt, kann hier abgerufen werden.
Die Hochschulmedizin nennt in der Kurzfassung gewichtige Sachgründe, warum das vorgeschlagene System hoheitlich bestimmter PJ-Krankenhäuser praktisch nicht funktionieren kann. Maßgebliche Aspekte sind die gebotene Qualität der Ausbildung und die Organisation der erforderlichen Aufsicht über die externen Häuser.
Bei den Medizinischen Fakultäten und Universitätsklinika besteht Einigkeit, dass insbesondere folgende Aussage im Änderungsentwurf der AO nicht hinnehmbar ist: "Um eine ausgewogenere regionale Verteilung der angehenden Ärztinnen und Ärzten zu erreichen, soll das Praktische Jahr künftig außerhalb der Universitätsklinik der Heimatuniversität und der ihr zugeordneten Lehrkrankenhäusern auch an anderen geeigneten Krankenhäusern absolviert werden können." Dementsprechend listet ab 2013 die nach Landesrecht zuständige Stelle in einem Verzeichnis die Krankenhäuser auf, die PJ-Studierende ausbilden dürfen.
Das PJ soll allerdings auch künftig ein Studium der Heimatuniversität sein. Damit ist diese insbesondere auch für die Lehre verantwortlich, die sie inhaltlich im Rahmen der Approbationsordnung zu steuern und zu kontrollieren hat. Hierzu gehört zentral die Auswahl der Ausbildungsstätte. Die vorgeschlagene pauschale Regelung, in "Verzeichniskrankenhäusern" das PJ zu absolvieren, ohne selbst durch die Heimatuniversität entscheiden zu lassen, welche Krankenhäuser es sein sollen, verwandelt das PJ in eine Art Referendariat, für das in Wirklichkeit die Universitäten nicht mehr verantwortlich sind, denn diese Krankenhäuser werden ihnen oktroyiert.
Gegen die Qualitätsabsenkung des Medizinstudiums durch die Abwertung kompetenter Forschungs- und Ausbildungsstätten wendet sich die Hochschulmedizin mit aller Deutlichkeit. Sollte der Entwurf im weiteren Verfahren unverändert bleiben, dürfte es zu einer Verschlechterung der Ausbildung bei gleichzeitiger Erhöhung der Kosten kommen. Dies kann nicht im gesellschaftlichen Interesse sein.