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Gutachten / Expert Report zu Franchising-Modellen ausländischer Hochschulen
Mit Sorge sieht der Medizinische Fakultätentag die Gründung neuer Kleinstfakultäten. Dabei geht es meist um Franchising-Modelle ausländischer Hochschulen, die sich zur Ausbildung deutscher Kliniken bedienen und hohe Studiengebühren verlangen. Die Verantwortlichen der Franchising-Modelle bewerben diese in der Regel bewusst und offensiv mit der Umgehung des deutschen Zulassungs-, Kapazitäts- und Ausbildungsrechts sowie der staatlichen Qualitätssicherung. Der Medizinische Fakultätentag hat diesbezüglich ein Gutachten bei Prof. Dr. jur. Max-Emanuel Geis und Prof. Dr. jur. Kay Hailbronner in Auftrag gegeben. Es legt die rechtlichen Anforderungen und Rahmenbedingungen für solche Gründungen dar. Das Gutachten betrifft nicht öffentliche Universitäten, die mit ausländischen Partnern kooperieren (z.B. Oldenburg), da diese staatliche Regeln zur Qualitätssicherung voll umfänglich umsetzen. Bei der European Medical School handelt es sich um ein Gemeinschaftsprojekt der vom Land Niedersachsen getragenen Universität Oldenburg und der von den Niederlanden getragenen Reichsuniversität Groningen, deren Studierende in Deutschland ihr Studium nach den Vorschriften der Approbationsordnung mit dem Staatsexamen abschließen.
Das Gutachten ist hier abrufbar.
An English version of the "Expert Report" is available here.
Darüber hinaus kann hier ein Artikel von Herrn Prof. Geis zum Thema "Franchising-Modelle im Recht der Medizinerausbildung", erschienen in der Ordnung der Wissenschaft (1/2014), abgerufen werden.
Einen Artikel zur Schärfung des Begriffs "akademisches Franchising" von Prof. Sandberger zu Medical Schools finden Sie hier.
Einen Aufsatz zum Thema "Kooperationen von staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen im deutschen und internationalen Bildungsmarkt" können Sie über den folgenden Link abrufen: http://www.ordnungderwissenschaft.de/pdf/2014-3/Sandberger/03_03_sandberger_kooperationen.pdf.