Telegramm
Prüfungen als Lehraufgaben anerkennen
Nach der 2003 in Kraft getretenen neuen Approbationsordnung für Ärzte nehmen praktisch-mündliche Prüfungen zum Nachweis fächerübergreifender Kenntnisse wesentlich mehr Zeit in Anspruch als früher. Dies führt zu einer deutlich gestiegenen Belastung von Prüfern und Studierenden. Einzelne Hochschullehrer müssen bis zu 50 Prozent mehr Prüfungsleistungen erbringen als früher. Dabei werden sie von der Approbationsordnung meist stundenlang zu einem doppelten Beisitz gezwungen. Trotzdem werden Prüfungszeiten von den Ländern kapazitär nicht auf die Lehrzeit angerechnet. In einem abgestimmten Positionspapier sprechen sich deshalb die Anatomische Gesellschaft, die Deutsche Physiologische Gesellschaft, die Gesellschaft für Biochemie und Molekularbiologie sowie der Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften und dem MFT für eine kapazitätsrechtliche Anerkennung der Prüfungstätigkeit in den Staatsexamina als Teil der Lehre aus. Gleichzeitig fordern sie den Bundesgesetzgeber auf, die vollzogene Erhöhung der Prüfungsaufgaben im Medizinstudium kritisch zu reflektieren. Prüfungszeiten dürfen nicht länger auf Kosten der Lehre gehen.