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Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Hochschulmedizin zu der geplanten Änderung der Berufsqualifikationsrichtlinie 2005/36/EG

Die Arbeitsgemeinschaft betrachtet die Berufsqualifikationsrichtlinie 2005/36/EG als ein zuverlässiges Instrument der gegenseitigen Anerkennung von medizinischen Studienabschlüssen und der Qualitätssicherung. Der von Artikel 24 Abs. 2 geforderte Umfang der ärztlichen Grundausbildung in Höhe von mindestens sechs Jahren oder 5.500 Stunden theoretischen und praktischen Unterrichts an einer Universität garantiert nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft Hochschulmedizin den hohen Qualitätsstandard, der von der Gesellschaft zu Recht von einem zum Beruf des Arztes ausbildenden Medizinstudium erwartet wird.

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