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Versorgungsstrukturgesetz schränkt ambulante Patientenversorgung ein

Die Regelungen im geplante Versorgungsstrukturgesetz vernachlässigen nach dem Deutsche Hochschulmedizin e.V. die wachsende Nachfrage nach Behandlung in den spezialärztlichen Uniklinik-Ambulanzen. Anstatt die Möglichkeiten der Hochschulmedizin einzuschränken, sollte jedoch eine einheitliche rechtliche Grundlage und ausreichende finanzielle Basis für die Hochschulambulanzen bereitgestellt werden.

Die Stellungnahme zum Gesetzesentwurf ist hier abrufbar.