Telegramm
Versorgungsstrukturgesetz schränkt ambulante Patientenversorgung ein
Die Regelungen im geplante Versorgungsstrukturgesetz vernachlässigen nach dem Deutsche Hochschulmedizin e.V. die wachsende Nachfrage nach Behandlung in den spezialärztlichen Uniklinik-Ambulanzen. Anstatt die Möglichkeiten der Hochschulmedizin einzuschränken, sollte jedoch eine einheitliche rechtliche Grundlage und ausreichende finanzielle Basis für die Hochschulambulanzen bereitgestellt werden.
Die Stellungnahme zum Gesetzesentwurf ist hier abrufbar.