Ablauf des Medizinstudiums

Die Ausbildung zum Arzt ist in der Bundesärzteordnung und in der Approbationsordnung für Ärzte geregelt. Letztere wurde zuletzt durch zwei Verordnungen vom 17. Juli 2012 und vom 7. Januar 2013 geändert. Die nachfolgende Schilderung bezieht sich auf den für Studien­an­fänger ab dem Wintersemester 2013/14 geltenden Ablauf. Für Stu­die­rende, die das Medizinstudium früher begonnen haben, gelten teilweise noch andere Bestimmungen, insbesondere für die Prü­fung(en) am Ende des Studiums.

Es ist zu unterscheiden zwischen einerseits Regel- und an­derer­seits Modellstudiengängen. Regelstudiengänge sind unterteilt in ei­nen ersten Studienabschnitt von zwei Jahren (4 Semestern), der mit dem Ersten Ab­schnitt der Ärztlichen Prüfung (schriftlich und mündlich) abschließt, und einen zweiten Studienabschnitt von drei Jahren (6 Semestern), der mit dem Zweiten Abschnitt der Ärzt­lichen Prüfung (nur schriftlich) abschließt.

In der vorlesungsfreien Zeit sind ein Kran­kenpflegedienst von drei Monaten und eine Famu­latur von vier Mo­naten zu absol­vieren, dies gilt sowohl  für Regel- als auch für Modellstudiengänge. Außerdem ist ein Kurs der Ersten Hilfe nachzuweisen.

Bei Modellstudiengängen, wie sie die Universitäten Aachen, Berlin, Bochum, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Köln, Mannheim, Oldenburg und Witten-Herdecke anbieten, kann der erste Abschnitt der Ärzt­lichen Prüfung durch hochschulinterne Prüfungen ersetzt werden. Der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prü­fung (s.o.) ist nach einem Studium von fünf Jahren (10 Semestern) zu absol­vieren.

An das Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung schließt sich sowohl für Absolventen eines Regel- als auch für die eines Modell­stu­dien­­gan­ges ein Praktisches Jahr in der Universitätsklinik oder in einem Akademischen Lehr­kran­ken­haus an. Abgeschlossen wird das Medizinstudium mit dem Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prü­­fung (nur mündlich); danach wird die Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufes (Approbation) erteilt; in der Regel schließt sich daran eine Facharzt­ausbildung an.

Die meisten Universitäten bieten einen Studienbeginn nur zum jeweiligen Winterse­me­ster an. Ledig­lich in Berlin, Erlangen, Gießen, Göttingen, Köln, Mainz, Münster, Tü­bingen und Würz­burg ist ein Studienbeginn auch zum jeweiligen Sommersemester möglich.

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