Ablauf des Medizinstudiums
Die Ausbildung zum Arzt ist in der Bundesärzteordnung und in der Approbationsordnung für Ärzte geregelt. Letztere wurde zuletzt durch zwei Verordnungen vom 17. Juli 2012 und vom 7. Januar 2013 geändert. Die nachfolgende Schilderung bezieht sich auf den für Studienanfänger ab dem Wintersemester 2013/14 geltenden Ablauf. Für Studierende, die das Medizinstudium früher begonnen haben, gelten teilweise noch andere Bestimmungen, insbesondere für die Prüfung(en) am Ende des Studiums.
Es ist zu unterscheiden zwischen einerseits Regel- und andererseits Modellstudiengängen. Regelstudiengänge sind unterteilt in einen ersten Studienabschnitt von zwei Jahren (4 Semestern), der mit dem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (schriftlich und mündlich) abschließt, und einen zweiten Studienabschnitt von drei Jahren (6 Semestern), der mit dem Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (nur schriftlich) abschließt.
In der vorlesungsfreien Zeit sind ein Krankenpflegedienst von drei Monaten und eine Famulatur von vier Monaten zu absolvieren, dies gilt sowohl für Regel- als auch für Modellstudiengänge. Außerdem ist ein Kurs der Ersten Hilfe nachzuweisen.
Bei Modellstudiengängen, wie sie die Universitäten Aachen, Berlin, Bochum, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Köln, Mannheim, Oldenburg und Witten-Herdecke anbieten, kann der erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung durch hochschulinterne Prüfungen ersetzt werden. Der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (s.o.) ist nach einem Studium von fünf Jahren (10 Semestern) zu absolvieren.
An das Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung schließt sich sowohl für Absolventen eines Regel- als auch für die eines Modellstudienganges ein Praktisches Jahr in der Universitätsklinik oder in einem Akademischen Lehrkrankenhaus an. Abgeschlossen wird das Medizinstudium mit dem Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (nur mündlich); danach wird die Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufes (Approbation) erteilt; in der Regel schließt sich daran eine Facharztausbildung an.
Die meisten Universitäten bieten einen Studienbeginn nur zum jeweiligen Wintersemester an. Lediglich in Berlin, Erlangen, Gießen, Göttingen, Köln, Mainz, Münster, Tübingen und Würzburg ist ein Studienbeginn auch zum jeweiligen Sommersemester möglich.