Auswahlverfahren der Hochschulen

Zum anschließenden Auswahlverfahren der Hochschulen geben ent­weder die Hoch­schulen der SfH genau vor, nach welchen Kriterien Studienbewerber auszuwählen und zuzulassen sind oder die Hochschulen führen selbst ein Auswahl­ver­fahren durch und teilen nach dem Ergebnis der SfH mit, welche Studien­bewerber zugelassen werden kön­nen.

An vielen Hochschulen erfolgt die Auswahl der Studienbewerber in zwei Stufen, nämlich in einer Vorauswahl, die darüber entscheidet, wer am danach folgenden Auswahl­ver­fahren beteiligt wird, und dem eigentlichen Auswahlverfahren. In den folgenden beiden Tabellen sind die Kriterien für die Vorauswahl und das Aus­wahlverfahren der einzelnen Hochschulen aufgeführt. Erläuterungen zu den einzelnen Spal­ten folgen unterhalb der Tabellen.

Die rechtsverbindlichen Auswahlkriterien finden Sie auf den Home­pages der Hoch­schulen oder unter hochschulstart.de.

Kriterien einer Vorauswahl der jeweiligen Hochschule, sofern durchgeführt.

Auswahlverfahren der Hochschulen WS 2013/2014

Spalte:

1

2

3

4

5

6

 

 

Vorauswahl / Kriterien

 Universität  Zulassungszahl
WS 2012/13
(Vollzulassungen)
Vorauswahl Ortspräferenz Durchschnittsnote Zahlen-Limit Unterlagen auch
direkt an die
Universität
Aachen 281 ja 1-3      
Berlin 1) 300 ja 1 2,3 850  
Bochum 307 nein        
Bonn 265 nein        
Dresden 227 ja 1 ja 900 ja
Duisburg-Essen 225 ja 1 ja 350  
Düsseldorf 394 nein        
Erlangen-Nürnberg 1) 177 nein        
Frankfurt/Main 383 ja 1 2,0   ja
Freiburg 335 ja 1-2     ja
Gießen 1) 173 ja   2,3   ja
Göttingen 1) 128 ja 1 2) 3x  
Greifswald 178 ja 1 2,5   ja
Halle-Wittenberg 223 ja 1-3      
Hamburg 380 ja 1      
Hannover 270 ja 1 ja 3x ja
Heidelberg 320 ja 1     ja
HD-Mannheim 204 ja 1-2     ja
Homburg/Saar 283 nein        
Jena 260 ja 1-2 ja 6x  
Kiel 210 nein        
Köln 1) 188 nein        
Leipzig 300 ja 1      
Lübeck 181 ja 1   2x  
Magdeburg 191 ja 1 ja 700  
Mainz 1) 193 ja 1-3      
Marburg 291 nein        
München 906 nein        
Münster 1) 143 ja 1      
Oldenburg 40 ja 1 3)    
Regensburg 200 nein        
Rostock 213 ja 1 2,3    
Tübingen 1) 164 ja 1 2,5   ja
Ulm 325 ja   2,5    
Würzburg 1) 165 nein   2,3    
             
Summe 9.023 ja: 24 22 fest: 7 8 9
Häufigkeit   nein: 11   variabel: 7  

1) Studienbeginn auch zum jeweiligen Sommersemester, im Sommersemester 2012 insgesamt 1.636 Studienplätze
2) Bonus für Berufsausbildung und soziale Dienste
3) Bonus für Berufsausbildung 0,5 und TMS +

Spalte 1: Hier sind die durch die zuständigen Landesbehörden festgesetzten Zulas­sungszahlen für das Wintersemester 2012/13 eingetragen; die für das Wintersemester 2013/14 liegen noch nicht vor. Im Auswahlverfahren der Hochschulen kann davon etwas mehr als die Hälfte (s.S. 4) vergeben werden. Teil­zu­las­sun­gen, beschränkt auf den 1. Studienabschnitt, sind in diesen Zahlen nicht ent­halten

Spalte 2: Sofern eine Vorauswahl stattfindet: „ja", ansonsten: „nein".

Spalte 3: Hier ist eingetragen, bis zu welcher Ortspräferenz Bewerber zum Auswahl­ver­fahren der jeweiligen Hochschule zugelassen werden.

Spalte 4: Hier ist eingetragen, bis zu welcher Durchschnittsnote der HZB Bewerber zum Auswahlverfahren der jeweiligen Hochschule zugelassen werden.

Spalte 5: Hier ist, sofern ein solches Limit besteht, die Höchstzahl der Teilnehmer am Auswahlverfahren der jeweili­gen Hoch­schule eingetragen. Entweder ist hier eine absolute Zahl angegeben oder ein Mehrfaches der in dieser Quote zu vergebenden Stu­dienplätze; als Anhalt kann Spalte 1 dienen.

Spalte 6: In dieser Spalte ist „ja" eingetragen, sofern zusätzlich zur Bewerbung bei der SfH weitere Un­ter­lagen direkt bei derjenigen Universität einzureichen sind, für deren Auswahlverfahren eine Bewerbung erfolgt. Nähere An­gaben hierzu sind dem Internetangebot der jeweiligen Uni­versität zu ent­nehmen.

Kriterien für das eigentliche Auswahlverfahren der jeweiligen Hochschule.

Auswahlverfahren der Hochschulen WS 2013/2014

Spalte:78910111213141516
  Auswahl-Kriterien (Bonus: bis zu)
Universität

Vor-
auswahl

nur
Durch-schnitts-
note

Gewich-
tete Einzel-
noten

Studier-fähig-keitstest

Berufs-
aus-
bildung
 Auswahl-gespräch, Mehrfach-interview, Test-
parcour (OSCE) o.ä.

Wett-

bewerb etc.

Dienst: BFD, FSJ etc.
 Maxi-
maler Bonus
Be-
sonder-heiten
Aachenjaja        
Berlinja  HAM-Nat +      
Bochumnein  TMS +      
Bonnneinja        
Dresdenja a) b)ja c) 1)
Duisburg-Essenja    ja    
Düsseldorfneinja        
Erlangen-Nürnbergnein  TMS 0,80,1   0,9 
Frankfurt/Mainja ja     0,82)
Freiburgja  TMS 0,50,5 0,20,21,0 
Gießenja ja ja     
Göttingenja    ja    
Greifswaldja ja jaja ja 3)
Halle-Wittenbergja  TMS +0,1   0,1 
Hamburgja  HAM-Nat + HAM-Int    
Hannoverja    ja    
Heidelbergja  TMS +ja jaja  
HD-Mannheimja  TMS +ja jaja  
Homburg/Saarneinja        
Jenaja ja ja     
Kielnein 0,5     0,5 
Kölnneinja        
Leipzigja  TMS +ja     
Lübeckja  TMS 0,40,4ja  0,8 
Magdeburgja  HAM-Nat +      
Mainzja  TMS +0,4   0,4 
Marburgneinja        
Münchennein  TMS 0,80,3   0,8 
Münsterja  ja ja   4)
Oldenburgja    ja    
Regensburgnein  TMS 0,80,1 0,20,1  
Rostockja ja  ja    
Tübingenja  TMS 0,60,5 0,40,21,1 
Ulmja  TMS +0,3 0,10,10,3 
Würzburgnein  TMS 0,60,2 0,20,11,0 
           
Häufigkeit24671817107911

TMS: Verrechnung mit Abiturnote (+) oder möglicher Bonus (0,x)
1) Fragebogen, Kriterien a), b), c); danach 300 Auswahlgespräche
2) Bonus für Krankenpflegedienst
3) nur medizinrelevante Dienste
4) hochschuleigenes Testverfahren, schriftlich / mündlich / praktisch

Laut Staatsvertrag der Länder (Artikel 10) muss bei der Auswahlentscheidung der Hoch­schu­len dem Grad der Qualifikation (= Durchschnittsnote der HZB) ein maßgeblicher Ein­fluss gegeben werden. An diese gesetzliche Vorgabe sind die Hochschulen bei ihrer Auswahlentscheidung gebunden! Die Auswahlentscheidung kann entweder nur nach der Dur­ch­schnittsnote (Spalte 8) erfolgen oder, indem auf die Durchschnittsnote ein Bonus nach einem oder mehreren Kriterien (Spalten 9 – 14) angerechnet wird.

Spalte 7: Sofern eine Vorauswahl stattfindet: „ja", ansonsten: „nein" (s. Spalte 2).

Spalte 8: Sofern außer der Durchschnittsnote der HZB keine weiteren Kriterien zur Auswahl von Studienbewerbern herangezogen werden, ist hier „ja" einge­tragen. In allen übrigen Fällen werden die Durchschnittsnote und weitere Kriterien (Spalten 9 – 14) herangezogen.

Spalte 9: Eintrag „ja", sofern auch Einzelnoten der HZB, z.B. für bestimmte naturwis­senschaftliche Fächer, als Auswahlkriterium zusätzlich zur Durchschnitts­note der HZB herangezogen werden.

Spalte 10: Als besondere Testverfahren sind hier der Test für die Medizinischen Stu­dien­gänge (TMS) und der Hamburger Test für naturwissenschaftliche Grund­kenntnisse (HAM-Nat) bzw. ein hochschuleigener Test (Münster) einge­tragen. Für die Anrechnung gibt es zwei Möglichkeiten:

Das Testergebnis wird mit der Durchschnittsnote der HZB ver­rechnet (im Regelfall im Verhältnis 49 : 51). Diese „neue Note" bildet dann den Ausgangswert für die Anrechnung eines eventuellen Bonus nach einem oder mehreren Kriterien (Spalten 10 – 13). In diesem Fall ist „+" hinter dem Test eingetragen.Je nach Abschneiden des Bewerbers im Test wird ein Bonus gewährt. Der hierbei maximal vergebene Wert ist hinter dem Test eingetragen.

Der TMS wird jährlich im Mai bundesweit an zahlreichen Orten angeboten; Anmeldung jeweils vom 1. Dezember bis 15. Januar. Die anderen Tests wer­den nur an den betreffenden Studienorten durch­geführt; Einladungen hierzu erfolgen per E-Mail. Münster: s. Erläuterung zu Spalte 12.

Spalte 11: Für eine abgeschlossene Berufsausbildung und evtl. auch -ausübung in einem medizinnahen Beruf kann ein Bonus gegebenenfalls bis zur ange­ge­benen Höhe gewährt werden. An einigen Universitäten (Gießen und Leip­zig) sind besondere Quoten für Bewerber mit abgeschlossener Be­rufs­ausbildung vorbehalten.

Spalte 12: Hier ist eingetragen, ob an der Hochschule Auswahlgespräche, Mehr­fachinterviews oder spezielle Testparcours (OSCE) durchgeführt wer­den. In Münster wird zur Aus­wahl eine Kombination aus Bewer­bungs­schrei­­ben, Test am Computer und speziellem Testparcours gewertet. Zu diesen Aus­wahlverfahren erge­hen beson­dere Ein­ladungen; persön­liches Erschei­nen und das Einreichen bzw. Mitbringen weiterer Unterlagen sind erforderlich. Termine und nähere Angaben zu Durchführung und Kriterien sind dem Internetangebot der jeweiligen Uni­versität zu entnehmen

Spalte 13: Für die erfolgreiche Teilnahme an einem Wettbewerb, z.B Jugend forscht, kann ein Bonus gegebenenfalls bis zur ange­ge­benen Höhe gewährt wer­den.

Spalte 14: Für einen abgeleisteten Dienst, z.B. den Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) etc., kann ein Bonus gegeben­en­falls bis zur ange­ge­benen Höhe gewährt werden.

Spalte 15: Hier ist gegebenenfalls der anrechenbare Maximalwert für die Summe an Bo­nierun­gen aus ver­schiedenen Kriterien eingetragen.

Spalte 16: Verweis auf einige Besonderheiten