Umfrage zum Thema ‚Gewährung von Geld- und Sachleistungen im Praktischen Jahr’
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Deutsche Hochschulmedizin hat die Umsetzung der Novellierungen der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) vom 17. Juli 2012 und vom 7. Januar 2013 intensiv begleitet und unterstützt. Die Medizinischen Fakultäten, Fachbereiche und Universitätsklinika standen dabei vor neuen Herausforderungen. Eine zentrale Änderung betrifft die Gewährung von Geld- und Sachleistungen an Studierende im Praktischen Jahr gemäß § 3 Abs. 4 ÄAppO. Hierzu möchten wir Sie bitten, die nachfolgenden Fragen zu beantworten und uns die Informationen möglichst bald zukommen zu lassen, damit wir die Daten aufbereiten können und noch ausreichend Zeit für evtl. erforderliche, klärende Nachfragen bleibt. Das Thema wird von Seiten des MFT auf dem 6. Studiendekanetreffen Anfang November 2013 in Berlin behandelt werden.
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